Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrradverleih
Pelion Bikeservice // Bikecenter Reiteralm
Filippos Chatzikyriakos
Spreizenbergweg 64
8971 Schladming
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten
für sämtliche Miet- und Verleihverhältnisse über
Fahrräder, E-Bikes, Helme, Zubehör und sonstige
Verleihartikel zwischen Pelion Bikeservice // Bikecenter
Reiteralm („Vermieter“), und dem jeweiligen Kunden
(„Mieter“).
2. Die AGB gelten für Buchungen vor Ort, telefonisch, per E-
Mail, über eine Website oder über sonstige Buchungs-
bzw. Kooperationspartner.
3. Mit der Online-Buchung bzw. der Unterfertigung der
Mietvereinbarung bzw. der Übernahme des Verleihartikels
anerkennt der Mieter diese AGB als Vertragsbestandteil.
4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsabschluss, Buchung und Zahlung
1. Eine Buchung wird mit deren Eingang beim Vermieter bzw.
mit Übermittlung einer Buchungsbestätigung an den
Mieter verbindlich.
2. Der Mietvertrag kommt spätestens mit Übergabe des
Verleihartikels an den Mieter zustande.
3. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils vereinbarten
Mietdauer, dem gewählten Verleihartikel und den zum
Zeitpunkt Buchung bekanntgegebenen Preisen.
4. Der Mietpreis ist spätestens bei Übernahme des
Verleihartikels vollständig zu bezahlen.
5. Nicht abgeholte, aber verbindlich gebuchte Verleihartikel
sind zu bezahlen, sofern keine rechtzeitige Stornierung
gemäß § 3 erfolgt.
§ 3 Stornierung, Nichterscheinen und vorzeitige Rückgabe
1. Der Mieter kann eine Buchung bis spätestens 7 Tage vor
dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei stornieren.
2. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen ist der
Vermieter berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von € 20
pro Fahrrad zu verrechnen. Die Stornogebühr stell einen
pauschalierten Schadenersatz dar.
3. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Mietpreises.
4. Kann der Verleihartikel infolge ungünstiger Witterung,
persönlicher Disposition des Mieters oder sonstiger
Umstände, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind,
nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, besteht kein
Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des
Mietpreises.
5. Im Falle objektiver Hinderungsgründen wie behördlicher
Sperre, kompletter Schließung des Bikeparks, etc. erfolgt
eine aliquote Rückerstattung in Halbtagesschritten.
6. Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters ist der
Verleihartikel unverzüglich zurückzugeben. Legt der Mieter
eine ärztliche Bestätigung vor, kann der Vermieter den
nicht verbrauchten Mietpreis ab dem Tag der
tatsächlichen Rückgabe aliquot erstatten oder nicht
verrechnen.
§ 4 Abholung und Identitätsnachweis
1. Bei Abholung hat der Mieter einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis, d.h. Reisepass, Personalausweis oder
Führerschein, vorzulegen.
2. Der Vermieter ist berechtigt, die Identitätsdaten des
Mieters zum Zweck der Vertragsabwicklung, Sicherstellung
der Rückgabe sowie Durchsetzung allfälliger Ansprüche zu
dokumentieren.
§ 5 Übergabe und Kontrolle des Verleihartikels
1. Der Vermieter übergibt den Verleihartikel in einem dem
üblichen Gebrauch entsprechenden, betriebs- und
verkehrssicheren Zustand.
2. Der Mieter ist verpflichtet, den Verleihartikel bei
Übernahme zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich
Bremsen (Bremspunkteinstellung!), Reifen, Beleuchtung,
Schaltung, Akku-Ladestand bei E-Bikes, Rahmen, Sattel,
Lenker, Schloss und Zubehör sowie Gabel und Dämpfer
(gewichtsspezifische Einstellung!).
3. Erkennbare Mängel, Beschädigungen oder fehlendes
Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich vor Fahrtantritt
zu melden.
4. Mit Fahrtantritt bestätigt der Mieter, den Verleihartikel in
ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben und
mit dem ausgewählten bzw. zugeteilten Verleihartikel,
insbesondere auch mit dessen Größe und Einstellung,
einverstanden zu sein.
5. Spätere Einwendungen wegen erkennbarer Mängel bei
Übergabe sind ausgeschlossen, sofern der Mieter diese bei
zumutbarer Prüfung hätte erkennen und melden können.
§ 6 Nutzung des Verleihartikels und Pflichten des Mieters
1. Der Mieter hat den Verleihartikel sorgfältig, sachgemäß
und ausschließlich entsprechend seiner Funktion, Bauart
und vorgesehenen Einsatzbedingungen zu verwenden.
2. Der Mieter hat alle gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere die jeweils geltenden
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, zu beachten.
3. Der Mieter darf den Verleihartikel insbesondere nicht
verwenden:
a. für Rennen, Wettbewerbe oder sonstige extreme
Belastungen;
b. abseits gekennzeichneter Wege;
c. unter Einfluss von Alkohol, Suchtgift oder die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten;
d. zur Beförderung weiterer Personen;
e. für rechtswidrige Zwecke;
f. für gewerbliche Zwecke wie zB Kurierfahrten oder
zur Weitervermietung.
4. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche
Zustimmung des Vermieters unzulässig. Gibt der Mieter
den Verleihartikel dennoch an Dritte weiter, haftet er für
deren Verhalten wie für sein eigenes.
5. Der Mieter darf Einstellungen, Bauteile, Zubehör,
Sicherheitseinrichtungen, Schlösser oder technische
Komponenten nicht eigenmächtig verändern, entfernen
oder manipulieren. Davon ausgenommen sind die per
Hand (ohne Werkzeug!) manipulierbaren Einstellungen
von Bremspunkt, Federgabel und Dämpfer.
6. Der Transport des Verleihartikels mit einem Kraftfahrzeug
sowie das Zerlegen oder teilweise Demontieren des
Verleihartikels ist nur mit vorheriger Zustimmung des
Vermieters zulässig.
7. Das jeweils bekanntgegebene höchstzulässige
Gesamtgewicht ist einzuhalten. Sofern nicht anders
angegeben, darf ein Gesamtgewicht von 125 kg nicht
überschritten werden.
§ 7 Sicherheit, Helm und Minderjährige
1. Der Mieter ist verpflichtet, den Verleihartikel nur zu
benutzen, wenn er körperlich und geistig in der Lage ist,
diesen sicher zu führen.
2. Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist im Bikepark
verpflichtend.
3. Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besteht
Helmpflicht nach der StVO.
4. Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen
Verleihartikel nur nutzen, wenn diese durch eine
erziehungsberechtigte oder sonstige Begleitperson
beaufsichtigt werden.
5. Der Mieter bzw. die aufsichtspflichtige Person haftet für
die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch
Minderjährige.
§ 8 Verwahrung, Schloss und Diebstahlprävention
1. Der Mieter hat den Verleihartikel während der gesamten
Mietdauer sorgfältig zu verwahren und gegen Diebstahl,
Verlust, Verwechslung, Beschädigung und unbefugte
Benutzung zu sichern.
2. Beim Abstellen ist der Verleihartikel mit dem vom
Vermieter bereitgestellten oder einem gleichwertigen
Schloss am Rahmen an einem festen Gegenstand
abzusperren.
3. E-Bikes sind, soweit möglich, zusätzlich durch Entnahme
von Akku, Display oder sonstigen Sicherungselementen
gegen Diebstahl zu sichern.
4. Der Verleihartikel darf nicht unbeaufsichtigt an unsicheren
Orten, über Nacht im Freien oder an Orten mit erhöhtem
Diebstahls- oder Beschädigungsrisiko abgestellt werden,
sofern dies vermeidbar ist.
5. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung, soweit diese auf eine Verletzung seiner
Verwahrungs- oder Sicherungspflichten zurückzuführen
sind.
§ 9 Schäden, Pannen, Unfall und Meldepflichten
1. Der Mieter hat Beschädigungen, technische Probleme,
Pannen, Verlust, Diebstahl und Unfälle unverzüglich dem
Vermieter zu melden:
a. Telefonnummer Bikecenter Reiteralm:
+43 6454 7357 605
b. Telefonnummer Bergrettung/Bikepatrol:
+43 6454 7357 220
c. Rettung: 144
2. Bei einem Unfall mit Personen- oder erheblichem
Sachschaden, bei Beteiligung Dritter, bei Diebstahl oder
bei ungeklärtem Unfallhergang ist unverzüglich die Polizei
zu verständigen.
3. Bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der
Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der
Anzeige oder Bestätigung der Anzeigeerstattung zu
übermitteln.
4. Der Mieter darf notwendige Reparaturen nur mit
vorheriger Zustimmung des Vermieters veranlassen, außer
es liegt Gefahr im Verzug vor oder die Reparatur ist zur
sicheren Rückgabe unbedingt erforderlich.
5. Bei einer Panne ist der Vermieter zu kontaktieren. Ist die
Panne auf Fehlverhalten des Mieters, unsachgemäße
Nutzung oder ein Verhalten Dritter zurückzuführen, trägt
der Mieter die dadurch verursachten Kosten, einschließlich
allfälliger Rücktransportkosten.
§ 10 Haftung des Mieters für Verlust und Beschädigung
1. Der Mieter haftet für Verlust, Bruch, Diebstahl,
schuldhafte Beschädigung und übermäßige Abnutzung des
Verleihartikels samt Zubehör, sofern er seinen Sorgfalts-
und Sicherungspflichten gemäß 8. nicht nachgekommen ist
sowie bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.
2. Der zu ersetzende Schaden umfasst insbesondere:
a. tatsächliche Reparaturkosten;
b. Ersatzteilkosten;
c. Gegebenenfalls Abschlepp-, Transport- und
Rückführungskosten;
d. Wertminderung;
e. bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl den Zeitwert
des Verleihartikels;
3. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch
unsachgemäßen Gebrauch entstehen, insbesondere durch
blockierende Räder, Überlastung, Stürze, Fahrfehler,
Missachtung der Verkehrsregeln, unzulässige Nutzung (vgl.
6.3.) oder unsachgemäßen Transport.
4. Hat der Mieter den Verleihartikel unzulässig an Dritte
weitergegeben, haftet er auch für Schäden, Verluste und
Pflichtverletzungen dieser Dritten.
§ 11 Optionaler Schutz
1. Der Mieter kann vor Übernahme des Verleihartikels einen
optionalen Schutz gegen gesondertes Entgelt abschließen:
Mit € 20 Einmalzahlung sind Reparaturen bis € 400 pro
Fahrrad gedeckt.
2. Der optionale Schutz umfasst nicht Schäden oder Verluste,
die auf vorsätzliches, grob fahrlässiges, rechtswidriges
oder vertragswidriges Verhalten des Mieters (vgl. 6.3.)
oder eines nutzungsberechtigten Dritten zurückzuführen
sind.
3. Nicht umfasst sind insbesondere Diebstahl ohne
ordnungsgemäße Sicherung, Verlust von Zubehör, Schäden
durch Alkohol- oder Suchtgifteinfluss, unzulässige
Weitergabe, unzulässiger Transport, Wettbewerbsnutzung
sowie Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
§ 12 Haftung des Vermieters
1. Die Benützung des Verleihartikels erfolgt auf eigene
Gefahr des Mieters.
2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf Fahrfehler,
mangelnde Fahrpraxis, Selbstüberschätzung, Sorglosigkeit
in eigenen Angelegenheiten, unsachgemäße Nutzung,
Missachtung gesetzlicher Vorschriften, Straßen-, Wege-
oder Witterungsverhältnisse, Verhalten Dritter oder
sonstige dem Vermieter nicht zurechenbare Umstände
zurückzuführen sind.
3. Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter mitgeführte
Gegenstände, insbesondere Kleidung, Wertgegenstände,
elektronische Geräte, Gepäck oder sonstige persönliche
Sachen.
4. Die gesetzliche Haftung des Vermieters für von ihm
verschuldete Sach und Vermögensschäden bleibt im
gesetzlich zulässigen Umfang bestehen; die vorstehenden
Ausschlüsse betreffen nur Schäden, die nicht auf eine
Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind.
5. Die Haftung des Vermieters für Personenschäden sowie
für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind, bleibt
unberührt.
6. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass der
Verleihartikel für einen bestimmten, vom Mieter
beabsichtigten Zweck geeignet ist, sofern dieser Zweck
nicht ausdrücklich Vertragsinhalt wurde.
§ 13 Verwaltungsstrafen, Gebühren und Ansprüche
Dritter
1. Der Mieter ist für sämtliche während der Mietdauer
begangenen Verwaltungsübertretungen,
Verkehrsverstöße, Besitzstörungen, Park- oder
Abstellverstöße sowie sonstige Rechtsverletzungen
verantwortlich.
2. Der Mieter hat den Vermieter hinsichtlich daraus
resultierender Strafen, Gebühren, Kosten, Schäden und
Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
3. Der Vermieter ist berechtigt, die tatsächlich entstandenen
Barauslagen sowie eine Bearbeitungsgebühr von pauschal
€ 60 inkl USt pro Fall dem Mieter zu verrechnen.
§ 14 Rückgabe
1. Der Verleihartikel ist spätestens am letzten Tag der
vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss oder zum
ausdrücklich vereinbarten Rückgabezeitpunkt am
vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
2. Der Verleihartikel ist vollständig, samt Zubehör, in
ordnungsgemäßem Zustand und üblich sauber
zurückzugeben.
3. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, den
Mietpreis für die tatsächliche Nutzungsdauer sowie
allfällige weitere nachweisbare Kosten zu ersetzen (bspw
Ersatzanmietung).
4. Wird der Verleihartikel nicht fristgerecht zurückgegeben
und ist der Mieter nicht erreichbar oder verweigert er die
Rückgabe, ist der Vermieter berechtigt, geeignete
rechtliche Schritte einzuleiten.
§ 15 Datenschutz
1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des
Mieters, insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten,
Ausweisdaten, Mietdaten und Zahlungsdaten, soweit dies
zur Bearbeitung von Anfragen, Reservierungen,
Vertragsabwicklung, Rückgabe, Schadensabwicklung,
Anspruchsdurchsetzung und Erfüllung gesetzlicher
Pflichten erforderlich ist.
2. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der
anwendbaren nationalen und europäischen
Datenschutzvorschriften.
3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur
Vertragserfüllung, Zahlungsabwicklung,
Schadensabwicklung, Rechtsverfolgung, Erfüllung
gesetzlicher Pflichten oder aufgrund einer behördlichen
bzw. gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
1. Auf das Vertragsverhältnis, diese AGB und sämtliche
daraus oder im Zusammenhang damit entstehenden
Streitigkeiten ist österreichisches Recht anzuwenden, unter
Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen und
internationaler Übereinkommen, soweit deren Ausschluss
zulässig ist.
2. Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand das für den Sitz des
Vermieters sachlich zuständige Gericht.
3. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche
Gerichtsstand.
4. Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache zur
Verfügung gestellt.
5. Im Fall von Widersprüchen, Unklarheiten oder
Auslegungszweifeln ist ausschließlich die deutsche Fassung
maßgeblich.
§ 17 Schriftform, Änderungen und Nebenabreden
1. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern
sie ausdrücklich und schriftlich getroffen wurden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen,
undurchführbaren oder ungültigen Bestimmung gilt eine
wirksame Regelung als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung
möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Haftungsausschluss und
Mietvereinbarung
Pelion Bikeservice // Bikecenter Reiteralm
Filippos Chatzikyriakos
Spreizenbergweg 64
8971 Schladming
1. Übernahme und Zustand
Ich bestätige, den oben genannten
Verleihartikel samt Zubehör übernommen zu
haben. Ich habe den Verleihartikel vor
Fahrtantritt überprüft und erkennbare Mängel,
Beschädigungen oder fehlendes Zubehör dem
Vermieter unverzüglich gemeldet. Soweit keine
Mängel vermerkt wurden, bestätige ich die
Übernahme in ordnungsgemäßem, betriebs-
und verkehrssicherem Zustand.
2. Nutzung auf eigene Gefahr
Ich nehme zur Kenntnis und bestätige, dass die
Benützung des Verleihartikels auf eigene Gefahr
erfolgt. Ich bin körperlich und geistig in der
Lage, den Verleihartikel sicher zu verwenden,
und verfüge über die hierfür erforderliche
Fahrpraxis.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf
Fahrfehler, mangelnde Fahrpraxis,
Selbstüberschätzung, Sorglosigkeit in eigenen
Angelegenheiten, unsachgemäße Nutzung,
Missachtung gesetzlicher Vorschriften, Straßen-,
Wege- oder Witterungsverhältnisse, Verhalten
Dritter oder sonstige dem Vermieter nicht
zurechenbare Umstände zurückzuführen sind.
Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter
mitgeführte Gegenstände, insbesondere
Kleidung, Wertgegenstände, elektronische
Geräte, Gepäck oder sonstige persönliche
Sachen. Die gesetzliche Haftung des Vermieters
für von ihm verschuldete Sach und
Vermögensschäden bleibt im gesetzlich
zulässigen Umfang bestehen; die vorstehenden
Ausschlüsse betreffen nur Schäden, die nicht auf
eine Pflichtverletzung des Vermieters
zurückzuführen sind.
Die Haftung des Vermieters für
Personenschäden sowie für Schäden, die auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
des Vermieters zurückzuführen sind, bleibt
unberührt.
3. Gesetzliche Vorschriften, Helm und
Sicherheit
Ich werde den Verleihartikel nur
bestimmungsgemäß, sorgfältig und
verkehrssicher verwenden. Ich nehme zur
Kenntnis, dass im Bikepark Helmpflicht besteht
und die Helmnpflicht für Kinder unter 12 Jahren
ausnahmslos einzuhalten ist.
4. Einbeziehung der AGB
Ich bestätige, dass mir die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Fahrradverleih
des Vermieters vor Unterfertigung zur
Verfügung gestellt wurden, ich deren Inhalt zur
Kenntnis genommen habe und diese als
Bestandteil des Mietvertrags akzeptiere. Diese
Erklärung ist in deutscher und englischer
Sprache abgefasst. Im Fall von Widersprüchen,
Unklarheiten oder Auslegungszweifeln ist
ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
5. Kundendaten und Unterschrift
Name
Adresse
E-Mail
Telefon
Ausweisart und Nummer
Verleihartikel
Rahmennummer / Inventarnummer
Zubehör
Mietbeginn
Rückgabezeitpunkt
Optionaler Schutz gewählt Ja ☐
Nein ☐
Datum Unterschrift des Mieters
Bei Minderjährigen: Name der
aufsichtspflichtigen Person
Unterschrift der aufsichtspflichtigen
Person
Mitarbeiter
Name
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Pelion Bikeservice // Bikecenter Reiteralm
Filippos Chatzikyriakos
Spreizenbergweg 64
8971 Schladming
E-Mail: info@pelion.at
Telefon: +43 6454 7357 605
2. Welche Daten wir verarbeiten und zu welchen
Zwecken
Wir verarbeiten insbesondere folgende
personenbezogene Daten:
• Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
• Ausweisdaten (Art, Nummer, ausstellende
Behörde)
• Mietdaten (reservierte/geliehene Artikel,
Mietdauer, Preise, Zahlungseingänge)
• Kommunikationsdaten (Inhalte von Anfragen per
Telefon, E-Mail oder vor Ort)
Zwecke der Verarbeitung:
• Bearbeitung von Anfragen und Reservierungen
• Abschluss und Abwicklung von Mietverträgen
• Übergabe und Rücknahme der Verleihartikel
• Abwicklung von Schäden, Diebstahl, Verlust und
Pannen
• Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung
von Rechtsansprüchen
• Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und
Dokumentationspflichten
Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art 6 Abs 1 lit b
DSGVO (Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen),
Art 6 Abs 1 lit c DSGVO (gesetzliche Pflichten) und Art
6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigte Interessen an
sicherer Abwicklung, Missbrauchs- und
Betrugsprävention, Rechtsverfolgung).
3. Weitergabe von Daten
Wir geben personenbezogene Daten nur weiter,
soweit dies erforderlich ist:
• an Zahlungsdienstleister und Banken zur
Zahlungsabwicklung
• an Steuerberater bzw. Behörden zur Erfüllung
steuer- und abgabenrechtlicher Pflichten
• an Versicherer, Rechtsvertreter und Behörden im
Rahmen von Schadensfällen, Diebstahl, Unfällen
oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten
• an Einsatz-, Rettungs- oder Sicherheitskräfte bei
Unfällen oder Notfällen
Eine sonstige Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte
erfolgt nicht.
4. Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange,
wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke und
gesetzlichen Pflichten erforderlich ist:
• Vertrags- und Abrechnungsdaten grundsätzlich
für die Dauer des Vertragsverhältnisses und
darüber hinaus nach den gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen (insb. Unternehmens- und
Steuerrecht).
• Daten aus Anfragen werden gelöscht, sobald die
Anfrage erledigt ist, sofern keine längeren
gesetzlichen oder vertraglichen
Aufbewahrungspflichten bestehen.
5. Ihre Rechte
Sie haben nach der DSGVO insbesondere folgende
Rechte:
• Recht auf Auskunft, ob und welche
personenbezogenen Daten wir über Sie
verarbeiten
• Recht auf Berichtigung unrichtiger bzw.
Vervollständigung unvollständiger Daten
• Recht auf Löschung („Recht auf
Vergessenwerden“), sofern keine
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Recht auf Datenübertragbarkeit
• Recht auf Widerspruch gegen eine auf Art 6 Abs 1
lit f DSGVO gestützte Verarbeitung
• Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
Zur Ausübung dieser Rechte können Sie uns unter
den oben genannten Kontaktdaten kontaktieren.
Sie haben zudem das Recht, Beschwerde bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu erheben. In
Österreich ist dies die Österreichische
Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at)